Barrierefreiheit

Barrierefreies Captcha: Was BFSG und WCAG verlangen

Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit

Ein Captcha soll Bots aussperren — nicht Menschen. Visuelle Aufgaben können aber genau das bewirken: für Menschen, die blind sind, eine Sehschwäche haben oder motorisch eingeschränkt sind. Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Online-Angebote zudem Pflicht.

Wo visuelle Aufgaben an Grenzen stoßen

Eine visuelle Aufgabe lässt sich für einen Screenreader nicht beschreiben, ohne die Lösung zu verraten. Audio-Alternativen sind oft schwer verständlich und helfen gehörlosen oder taubblinden Menschen nicht. Kleine Klickflächen in Bildrastern überfordern Menschen mit motorischen Einschränkungen. Und Aufgaben mit Zeitlimit benachteiligen alle, die langsamer arbeiten. Barrierefreiheit gelingt deshalb am einfachsten, wenn im Normalfall gar keine Aufgabe zu lösen ist.

Was das BFSG verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet unter anderem Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern — also typischerweise Online-Shops und Buchungsstrecken — zur Barrierefreiheit. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme).

Als technischer Maßstab gilt in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die auf den WCAG 2.1 Stufe AA aufbaut. Die WCAG verlangen für Captchas ausdrücklich Alternativen in unterschiedlichen Wahrnehmungsformen; die neuere Fassung 2.2 schränkt zudem Anmeldeverfahren ein, die ein kognitives Rätsel voraussetzen.

Wichtig: Dieser Abschnitt gibt den Gesetzestext nur allgemein wieder. CaptchaCore bietet keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einschätzung — ob und wie das BFSG für Ihr Angebot gilt, kann nur eine Fachberatung im Einzelfall klären.

Checkliste für Ihre Fachberatung

Die Punkte geben nur die im Artikel genannten Kriterien wieder. Wir bieten keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einschätzung — auch nicht über diese Checkliste.

Kreuzen Sie an, was zutrifft, und nehmen Sie die Punkte mit in das Gespräch mit Ihrer Fachberatung.

Keine Rechtsberatung: CaptchaCore prüft und bewertet nicht, ob das BFSG für Ihr Angebot gilt. Das kann nur eine Fachberatung im Einzelfall klären.

Wie ein zugängliches Captcha aussieht

  • Kein Rätsel im Normalfall: Die Prüfung läuft im Hintergrund (etwa mit Proof of Work). Wer nichts lösen muss, kann auch an nichts scheitern.
  • Tastaturbedienbar: Alle Bedienelemente sind per Tab erreichbar und haben einen sichtbaren Fokus.
  • Für Screenreader ausgezeichnet: Rolle, Zustand und Ergebnis werden angesagt — „Prüfung läuft“, „Sie wurden verifiziert“.
  • Kein Zeitdruck: Die Prüfung setzt kein knappes Zeitlimit für die Bedienung.
  • Kontraste und Größe: Texte und Bedienflächen erfüllen die Kontrast- und Größenanforderungen, auch im dunklen Design.

Wir haben das CaptchaCore-Widget in Anlehnung an die WCAG 2.2 (Stufe AA) optimiert: Es ist per Tastatur bedienbar, für Screenreader ausgezeichnet und kommt im Normalbetrieb ohne Rätsel aus. Eine Zertifizierung besteht nicht. Details auf der Seite Barrierefreiheit.

Häufige Fragen

Muss mein Captcha barrierefrei sein?

Ob das BFSG für Ihr Angebot gilt und was daraus folgt, können wir nicht beurteilen — CaptchaCore bietet keine Rechtsberatung und keine rechtliche Einschätzung; das klärt eine Fachberatung. Unabhängig von der Rechtslage schließt ein unzugängliches Captcha Kunden aus.

Reicht eine Audio-Alternative?

Sie hilft sehbehinderten Menschen, aber nicht gehörlosen oder taubblinden. Am zuverlässigsten ist ein Verfahren, das im Normalfall ohne Aufgabe auskommt.

Welche WCAG-Stufe ist gefordert?

Als technischer Maßstab wird in der Praxis meist die Norm EN 301 549 herangezogen, die auf WCAG 2.1 Stufe AA aufbaut. Welche Anforderungen für Ihr Angebot rechtlich gelten, ist eine Frage für Ihre Fachberatung — eine rechtliche Einschätzung geben wir nicht.